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Kabinett beschließt Heizkostenzuschuss

Aktuelles Armut

Die Regierung will Menschen mit niedrigem Einkommen bei den Heizkosten entlasten. Beziehende von Wohngeld und Bafög sollen einen einmaligen Zuschuss erhalten.

Ableser notiert Daten von Stromzähler
Nach dem nächsten Ablesetermin drohen vielen Menschen Nachzahlungen. Foto: Kzenon / Adobe Stock

An der Tankstelle sind die steigenden Energiekosten täglich sichtbar. Bei Strom und Wärme werden die Preiserhöhungen für viele Menschen erst im Sommer mit der Heizkostenabrechnung spürbar.

Mit der Nebenkostenabrechnung für 2021 müssen viele eine üppige Nachzahlung fürchten. Um die Belastung wenigstens für Geringverdiener aufzufangen, wollen SPD, Grüne und FDP ihnen einen einmaligen Zuschuss zahlen. Am hat das Kabinett die Pläne von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) beschlossen.

SoVD-Präsident: Gut, dass Menschen nicht allein gelassen werden

Menschen mit geringem Einkommen müssen einen höheren Anteil ihres Budgets für Energiekosten aufbringen und sind von den anziehenden Preisen besonders herausgefordert. SoVD-Präsident Adolf Bauer begrüßt, dass die Regierung hier aktiv wird. “Jetzt muss den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Es ist wichtig, dass die Menschen mit dem extremen Energiepreisanstieg nicht alleingelassen werden“, stellt er fest. 

Unterstützung soll es für Wohngeldbezieher, für Studierende mit Bafög, Bezieherinnen von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe geben. Alleinlebende Wohngeldbezieher bekommen 135 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Für jeden weitere Person im Haushalt sind noch einmal 35 Euro vorgesehen. Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 115 Euro. Insgesamt 1,6 Millionen Menschen sollen die Hilfen erhalten. Das Geld soll spätestens im Juni auf den Konten ankommen, damit die im Sommer fälligen Nachzahlungen beglichen werden können.

ALG II-Beziehende erhalten keine Unterstützung

Der SoVD kritisiert die fehlende Begründung zur Höhe des Zuschusses. Angesichts von Preissteigerungen um das Doppelte oder sogar Dreifache erscheint ein Betrag von 135 Euro für die komplette Heizperiode 2021 / 2022 als zu niedrig.

Aus SoVD-Sicht ist es zudem notwendig, auch Grundsicherungsbeziehende finanziell zu entlasten. Zwar werden die Heizkosten im Rahmen der Grundsicherungssysteme berücksichtigt, allerdings nur in „angemessener Höhe“. Immer wieder kommt es deshalb zu Nachforderungen, die die Betroffenen aus den ohnehin schon zu niedrigen Regelsätzen bezahlen müssen. Das droht im Sommer dann auch Beziehenden von Arbeitslosengeld II.