Wer das nicht hat, der kann auf die Landesverfassung vertrauen.
Landesverfassung Mecklenburg–Vorpommern Artikel 17 (Arbeit, Wirtschaft und Soziales):
(2) Land, Gemeinden und Kreise wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeit darauf hin, dass jedem angemessener Wohnraum zu sozial tragbaren Bedingungen zur Verfügung steht. Sie unterstützen insbesondere den Wohnungsbau und die Erhaltung vorhandenen Wohnraums. Sie sichern jedem im Notfall ein Obdach.
Wie immer gibt es Hindernisse, im Wesentlichen sind es Unkenntnis und Bürokratie. Da sind zur Hilfe bereite Bürgerinnen und Bürger gefragt. Werden ihnen Fälle von Obdachlosigkeit bekannt, bitten wir sie den betroffenen Frauen, Männern, Jugendlichen und Kindern mit Rat und auch Tat zu Seite zu stehen und auf Notunterkünfte in den Städten von MV zu verweisen oder Betroffene dahin zu vermitteln:
Rostock: Die Notunterkünfte für obdachlose Frauen und Männer sind in Mecklenburg-Vorpommerns größter Stadt, insbesondere in den Wintermonaten, stark ausgelastet. Derzeit seien die Kapazitätenweitgehend ausgeschöpft, es komme auch zu einer Überbelegung. In Rostock ist der Straßensozialdienst der Obdachlosenhilfe Rostock unter 0381 697382 zu erreichen. Er versucht, Menschen auf der Straße direkt zu versorgen, akute Situation zu lindern und gegebenenfalls weiterzuvermitteln. Es gibt Notunterkünfte (im Rahnstädter Weg und beim ehemaligen Güterbahnhof) für die Nacht, in die täglich Menschen ohne Voranmeldung unterkommen können. Zudem können sich von November bis Ende März Menschen im Wärmestübchen beim ehemaligen Güterbahnhof an Wochenenden und Feiertagen aufwärmen. Die Obdachlosenhilfe ist mit einem Kältebus unterwegs. Der Tagesaufenthalt Bahnsteig 1 in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt bietet, außer am Wochenende, ein Tagescafé, Dusch- und Waschmöglichkeiten sowie weitere Hilfsangebote.
Schwerin: In Schwerin war am 10.01.2026 die Obdachlosenunterkunft mit 37 Menschen belegt – bei 45 Plätzen und einer durchschnittlichen Belegung von 28 Menschen. Derzeit könnten Menschen tagsüber in der Unterkunft bleiben. Auch die Bahnhofsmission bietet Verpflegung an, die Caritas habe ein offenes Angebot. In Kleiderkammern könnten sich Obdachlose mit Bekleidung versorgen.
Neubrandenburg: Hilfsangebote für Obdachlose gibt es in der Abteilung Ordnung, Verkehr und Gewerbe unter 0395 555-2502 oder -2269. Zudem gebe es das Projekt «@Home» (0173/3744896 oder 01733689709). Das Team kümmere sich umfassend um das Thema Obdachlosigkeit. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) betreibt das Obdachlosenhaus in der Eichhorster Straße (0395/777 52418). Die Plätze reichen laut Stadt grundsätzlich aus. Wärmehallen seien in den Begegnungsstätten und der Tagesstätte des ASB zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr nutzbar.
Greifswald: Die Stadt Greifswald rät, Obdachlose direkt auf die bestehenden Hilfsangebote zu verweisen und die Stadtverwaltung zu informieren (03834 8536-4347 oder 03834 8536-0). Die Volkssolidarität betreibt im Süden der Stadt (Am Gorzberg) eine Obdachlosenunterkunft (03834 840907). Das Kreisdiakonische Werk Greifswald bietet eine Tages- und Begegnungsstätte in der Lomonossowallee mit warmen Speisen und Getränke gegen kleines Entgelt, Waschmöglichkeit und Beratung an (03834 899797).
Stralsund: Das DRK betreibt in der Mühlgrabenstraße eine Obdachlosenunterkunft mit 44 Plätzen. Am 10.01.2026 waren laut Stadt noch fünf Plätze frei. In Notfällen würden zusätzliche Plätze geschaffen. Betroffene können sich direkt an die Einrichtung (03831 703690) wenden. Dort gibt es zudem eine Kleiderkammer. Es besteht von November bis März eine Aufnahmebereitschaft. Das Stralsunder Ordnungsamt ist unter 3831 253 743 zu erreichen und kümmert sich um die Zuweisung zu Notunterkünften nach persönlicher Vorsprache.
Wismar: In Wismar reichen die Plätze der Obdachlosenunterkunft derzeit aus. 19 Menschen nächtigen in der Unterkunft. Es wird niemand abgewiesen. Bürgerinnen und Bürger können Obdachlose auf die Unterkunft hinweisen oder der Stadtverwaltung mitteilen, dass jemand Hilfe braucht.
Es wäre ein Irrtum anzunehmen, in allen anderen Städten und Gemeinden in unserem Bundesland gäbe es keine Obdachlosen. Der Sozialverband Deutschland – SoVD empfiehlt allen, die Hilfe geben wollen, in solchen Fällen die angegebenen Organisationen, Einrichtungen und Verwaltungen in den hier aufgeführten größeren Städten zu kontaktieren.
Am Ende der Kälteperiode wird der SoVD die Städte befragen, wie die Betreuung von Obdachlosen im Winterhalbjahr 2025/2026 organisiert wurde, welche Probleme es gegeben hat und welche Vorbereitungen für das Winterhalbjahr 2026/2027 daraus abgeleitet getroffen werden.
Das Thema wird auch in den Wahlbausteinen des SoVD M-V für die Landtagswahlen 2026 in unsrem Bundesland thematisiert werden.
Dr. med. H. Seidlein
SoVD – Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern