Direkt zu den Inhalten springen

KfZ-Hilfe

Behinderung

Leistung für Menschen mit Behinderungen angehoben

Die Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe) soll Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern. Jetzt wurde die Kfz-Hilfe angehoben – im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes.

Wer kann Kfz-Hilfe erhalten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Kfz-Hilfe erhalten Menschen mit Behinderungen, um ihre Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen. Wer einen Zuschuss beantragt, muss infolge der Behinderung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft auf die Benutzung eines Fahrzeuges angewiesen sein, um den eigenen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen. Notwendig ist, dass die Person das Kfz selbst führen kann oder gewährleistet ist, dass ein*e Dritte*r es für sie führt. Zu beachten ist die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze. Das heißt, insbesondere öffentliche Verkehrsmittel dürfen wegen der Behinderung nicht zumutbar sein, um zur Arbeit zu kommen.  Zusätzlich gilt, dass andere Beförderungsmöglichkeiten, etwa mit einem speziellen Fahrdienst, nicht günstiger sein dürfen.

Wer zahlt?

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung gilt für Rehabilitationsträger, konkret die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Kriegsopferfürsorge oder die Bundes-agentur für Arbeit. Denn hier handelt es sich um eine Leistung der beruflichen Rehabilitation.Auch die Integrationsämter können in Betracht kommen.

Wofür gibt es die Förderung?

Die Kfz-Hilfe umfasst Leistungen,

  • um das Fahrzeug zu beschaffen,
  • um behinderungsgerechte Zusatzausstattungen, etwa eine Lenkhilfe, zu ermöglichen,
  • um eine Fahrerlaubnis zu erlangen.

Welcher Autokauf wird bezuschusst?

Größe und Ausstattung beim Neuwagen müssen sich nach den Anforderungen richten, die sich aus der Behinderung ergeben.
Für einen Gebrauchtwagenkauf kann es Förderung geben, wenn das Auto noch mindestens 50 Prozent des Neuwagenpreises wert ist.

Wie hoch kann die Kfz-Hilfe künftig sein?

Die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges ist künftig mit maximal 22.000 Euro förderbar.
Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattungen sind in diesem Betrag nicht berücksichtigt. Diese werden zusätzlich und im vollen Umfang – unabhängig vom Einkommen – komplett übernommen.
Wie hoch der Zuschuss zum Autokauf im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommen ab. 100 Prozent Zuschuss sind möglich, wenn das Nettoeinkommen höchstens 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) beträgt, das heißt: aktuell unter 1.320 Euro bleibt (Stand 2021). Ist das Nettoeinkommen höher, sinkt der Zuschuss schrittweise. Wer mehr als 2.470 Euro netto verdient, erhält aktuell keinen Zuschuss mehr.
Wichtig: Für jede*n unterhaltspflichtige*n Angehörige*n können aktuell 395 Euro bei der Einkommensermittlung abgezogen werden.

Was ist beim Beantragen zu beachten?

Wer ein Auto kaufen will, muss die Kfz-Hilfe unbedingt davor beantragen und auch schon eine Kostenzusage haben.
Geht es um Reparaturen, ist der Antrag spätestens einen Monat nach Rechnungstellung zu stellen.

Ab wann gelten die Neuerungen?

Die höhere Kfz-Hilfe gilt ab 10. Juni 2021.

Was meint der SoVD?

Die Erhöhung der Kfz-Hilfe ist zu begrüßen. Sie war überfällig. Denn die bisherigen maximal 9.500 Euro waren längst nicht mehr ausreichend. Die Kosten für ein Auto der unteren Mittelklasse sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich gestiegen. Daher ist die Anpassung notwendig und folgerichtig.
 

Sozial-Info als PDF