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Bundesgleichstellungsgesetz (BGG)
Bundesgleichstellungsgesetz (BGG)
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet folgende Kernstücke: eine Beschreibung von Barrierefreiheit, die Verpflichtung von Bundesbehörden zur Barrierefreiheit, die Anerkennung der Gebärdensprache, die Möglichkeit Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft zu vereinbaren.
Folgende Regelungen sind für Frauen und Männer mit Behinderung relevant:
§2
Benachteiligungsverbot, wobei „besondere Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von behinderten Frauen und zur Beseitigung bestehender Benachteiligungen zulässig sind.
§7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt wobei bei der „Anwendung von Frauenfördergesetzen den Belangen behinderter Frauen Rechnung zu tragen ist“.
§15
Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Dieser muss sich dafür einsetzen, dass „unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden“.
§ 48
Berichte der Bundesregierung müssen geschlechtsdifferenziert verfasst werden.
